Öffnungszeiten
Die Kassen- und Einlasszeiten der Landesgartenschau sind ab dem 15. Oktober 2020 täglich von 9 bis 17 Uhr. Für das ZechenParkLeuchten werden die Kassen wieder um 18 Uhr geöffnet.
Besucher können auf dem eingezäunten Landesgartenschaugelände bis zum Einbruch der Dunkelheit, maximal jedoch bis 18 Uhr, verweilen.
Ab dem Start des ZechenParkLeuchten, Donnerstag, 16. Oktober, wird der Park offiziell um 18 Uhr geschlossen. Um 19 Uhr beginnt der Einlass für das ZechenParkLeuchten.
Am Sonntag, 25. Oktober 2020, ist der letzte Einlass um 17 Uhr. Das Verweilen im Park (Zechenpark sowie Kamper Gartenreich) ist bis 18 Uhr möglich.
Den Aussichtsturm können Sie ab dem 1. Oktober 2020 täglich von 10 bis 16 Uhr besuchen.
Preise
|
Dauerkarten-Preise: Sommeraktion Dauerkarte ab 1. Juli 2020 erhältlich (gültig bis zum Ende der Landesgartenschau)
|
*Beim Umtausch der Gutscheine / Personalisierung der Familienkarte 1 und 2 im Ticketshop, kann nur eine Erwachsenendauerkarte beim Verkaufsvorgang zum Versand hochgeladen werden. Die Kinderkarten und die 2. Erwachsenenkarte müssen an den Kassen der Landesgartenschau gegen Vorlage eines Ausweises zur Hauptkarte dazu gebucht werden. Bitte dazu unbedingt die Hauptkarte mitbringen!
Gutscheine zum Verschenken sind ebenfalls über den Ticketshop zu den oben genannten Preisen der einzelnen Kartenkategorien erhältlich!
Tageskarten-Preise:
| Erwachsener: | 18,50 EURO |
| Ermäßigt: (Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosengeld II – Empfänger, Grundsicherungsempfänger, Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Menschen mit Behinderungen ab GdB 70, jeweils mit H oder B im Ausweis) |
14,00 EURO |
| Kind / Jugendlicher: (Kinder und Jugendliche von 3 bis einschl. 17 Jahre, Kinder bis einschließlich 2 Jahre haben freien Eintritt) |
2,00 EURO |
|
Gruppenermäßigung (ab 15 Personen) |
16,50 EURO |
|
Turmfahrt Erwachsene |
5,00 EURO |
Kostenfreien Eintritt haben, neben Kindern von 0-2 Jahren, auch Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen mit H und/oder B im Ausweis sowie Begleiter von Kinder- und Jugendgruppen (1 Begleiter pro 10 Kinder frei).